Mitgliedschaft

  1. SHČR
  2.  — Mitgliedschaft

Mitgliedschaftsbedingungen

  • Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die eine Mitgliedschaft beantragt hat und als Mitglied aufgenommen wurde. 
  • Es ist auch eine Kollektivmitgliedschaft ermöglicht.  
  • Ein Jugendlicher darf zum Mitglied des Vereins nur mit Zustimmung der Eltern oder der Erziehungsberechtigten sein.
  • Die Aufnahme eines Antrags auf Mitgliedschaft in dem Verein wird vom Sektionsausschuss oder vom Vorstand des Präsidiums auf der Basis des Aufnahmeantrags genehmigt.
  • Die Mitgliedschaft entsteht am Tag der Genehmigung der Aufnahme als Mitgleid.
  • viz. Statuten