Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die eine Mitgliedschaft beantragt hat und als Mitglied aufgenommen wurde.
Es ist auch eine Kollektivmitgliedschaft ermöglicht.
Ein Jugendlicher darf zum Mitglied des Vereins nur mit Zustimmung der Eltern oder der Erziehungsberechtigten sein.
Die Aufnahme eines Antrags auf Mitgliedschaft in dem Verein wird vom Sektionsausschuss oder vom Vorstand des Präsidiums auf der Basis des Aufnahmeantrags genehmigt.
Die Mitgliedschaft entsteht am Tag der Genehmigung der Aufnahme als Mitgleid.